11-02-2016, 18:27
(11-02-2016, 18:02)Sixteen Tons schrieb: Man darf aber m.W. wg. rückständigem KU durchaus in den Dispo pfänden. Ist also im Ergebnis dasselbe. Und ein Grund, den Dispo Rahmen von Anfang an auf Null setzen zu lassen.Oder man hebt bis zum Dispoanschlag alles ab. Und läßt sich eine Abzahlrate ins Konto setzen und den Dispo auf Null enden zu lassen. Dann hat man eine Zeit lang etwas zusätzliche Barreserven um nicht zu verhungern ohne das in den Dispo gepfändet werden kann.
Das Girokonto sollte man gegen Fremdbedienung so weit es geht absichern.
Für neue Kredite wird man bei nicht bedienbaren Unterhaltsforderungen ohnehin eher nicht bekommen. So gesehen denke ich auch das die Interessenvertreter der Mutti (Gericht) eher ein fiktives Einkommen unterstellen werden.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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