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Auskunftsersuchen des Jobcenters, obwohl Kind bei mir lebt
#3
(16-02-2016, 13:46)Austriake schrieb: Ich würde der Exe einen Deal vorschlagen:

Sie stockt auf und zahlt Dir den Kindesunterhalt. Dafür erteilst Du Auskunft ans Jobcenter, damit sie das Geld für die Umgänge bekommt.

Tut sie nix, bekommt sie nix.
Das wird nichts bringen. Sie hat 4 minderjährige Kinder (nur eins von mir), selbst wenn sie arbeiten gehen würde, würde da nix bei rumkommen. Der letzte Absatz mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit ist eher hypothetisch...

Der Auskunftsanspruch kommt ja auch nicht von ihr, sondern ist dank des SGB auf das Jobcenter übergegangen. Nun is die Frage, ob ich dem Amt Hilfe leisten muss :/
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RE: Auskunftsersuchen des Jobcenters, obwohl Kind bei mir lebt - von mischka - 16-02-2016, 14:09

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