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Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ?
#10
(21-02-2016, 13:08)ohne mich schrieb: Frage: Wie lange muss ich vor einer Trennung genau so viel wie meine zukünftige Ex verdient haben das ich ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schmach des Bezugs von Unterhalt erspare ?

Dafür gibt es keine Zahl, wenn aber ohne wirklich guten Grund (z.B. massive, nachweisbare gesundheitliche Einschränkungen, die auch wieder als eheprägend gelten) erst vor zehn Monaten das Einkommen reduziert wurde, dann gilt als alte höhere Einkommen eheprägend und damit Unterhaltsrelevant. Leider ist deine Ehe mit 17 Jahren Dauer auch eine sogenannte "lange Ehe", was für dich selbst ohne Kinderbetreuung durch die Ex lebenslange Unterhaltspflichten bedeuten kann. Ihr seid euch besonders verpflichtet, wird man sagen.

Was du getan hast, sieht für jeden Richter nach geplanter Trennungsvorbereitung und sich drücken aus, um um Unterhalt herumzukommen. Das müssten schon mehrere Jahre sein, um einen anderen Eindruck zu machen.

Was dich auch aus den Latschen hauen wird, ist der wie üblich von Männern unterschätzte Versorgungsausgleich. Das ist wie wahre Rechnung für die Heirat von Damen, die lange nicht und dann nicht gutbezahlt arbeiten.

Wenn du dich austobst, sorge zuverlässig für Verhütung. Du wärst nicht der erste, den nach der Trennung plötzlich der Hafer so sehr sticht, dass er in neue Dummheiten hineingerät. Die Importdame mit ihrem Null-, dann Wenigeinkommen war schon nicht schlau und wird auf einen Zahltag hinauslaufen, der dein restliches Leben prägt, also besser nicht noch mehr Pflichten.
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RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 13:36
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von p__ - 21-02-2016, 14:59
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 21:45
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 22:24

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