(06-04-2016, 17:56)p__ schrieb: ... solche Fiktionen werden erst einmal überhaupt nicht eingepreist.
Die kann man über den Daumen gepeilt mit einpreisen. Deshalb würde ich mich an schade16s Stelle eben nicht auf hälftige Vorfälligkeitsentschädigung einlassen, sondern z.B. ein Drittel vorschlagen.