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Akteneinsicht, Amtsvormundschaft
#9
@chuloralph

Wenn Du starke Nerven, ein gefülltes Portemonnaie und viel Zeit hast, kannst Du Dich auf MRK Art.8 berufen. Dazu aus dem Görgülü-Urteil:

"Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es dem Wohl
des Kindes dient, seine Familienbande aufrechtzuerhalten, denn solche Bande zu
zerschneiden bedeutet, ein Kind seiner Wurzeln zu berauben, und dies kann nur unter sehr
außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt sein"

Es würden ungefähr fünf bis sieben Jahre vergehen, bis Du ein Urteil hast (alle innerstaatlichen Urteile werden gegen Dich ausgesprochen). Aber es kann auch passieren, dass das Verfahren nie zu einem Spruch führt.

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Die Akteneinsicht steht Dir in Bezug auf Dein Kind selbstverständlich zu. Und das auch dann, wenn Du nicht sorgeberechtigt bist und das Kind nie gesehen hast. Könnte aber sein, dass auch hier ein Gang zum BVG oder EMRK notwendig wird.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 12:17
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 12:45
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 13:08
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 06-05-2016, 13:49
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von Petrus - 07-05-2016, 05:02
RE: Akteneinsicht, Amtsvormundschaft - von p__ - 07-05-2016, 09:28

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