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Rückwirkender Unterhalt über 3 Jahre
#2
Guck mal in § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit

Zitat:(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.

Wenn Du also in der Vergangenheit nicht aufgefordert worden bist, kannst Du auch nicht verpflichtet werden.

Außerdem kommt noch Abs.2 in Frage:

Zitat:(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen
1. wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist;
... blah blah ...

Da Du Unterhalt gezahlt hast, wäre es Sache der Berechtigten gewesen, sich um eine rechtzeitige Anpassung zu kümmern. Jetzt kommt nur noch die Anpassung ab Zeitpunkt der Antragstellung in Frage ;Wink es empfielt sich aber das Gesuch zu reagieren:
Zitat:Sehr geehrte Dame <JA>
wir haben Ihr Gesuch um Leistungserhöhung zur erhalten. Nach eingehender Prüfung kommen wir zu dem Schluss, dass die Leistungserhöhung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen für die Vergangenheit nicht gewährt werden kann und bedauern Ihnen keine bessere Nachricht zukommen lassen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
...
https://t.me/GenderFukc
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RE: Rückwirkender Unterhalt über 3 Jahre - von Petrus - 17-05-2016, 10:33

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