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Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII
#7
So - oder so ähnlich - findet sich das in zahlreichen SG-Urteilen wieder:

[...] ein Auskunftsersuchen ist nur dann rechtswidrig, wenn offensichtlich kein überleitbarer Anspruch besteht (so genannte "Negativevidenz") [...]

Die Hürden für diese Offensichtlichkeit sind - analog p - recht hoch gesetzt ...
... bei Scheidung 2011 dürfte es an dieser Offensichtlichkeit zunächst fehlen.

Hast Du einen Beschluß zum Thema "Nachehelicher Unterhalt" ?
Wenn Dir ein Familienrichter attestiert hat, daß der Unterhalt verwirkt ist, sähe es evtl. besser aus ...
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RE: Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII - von united - 06-06-2016, 09:51

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