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Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII
#10
(06-06-2016, 18:31)Badbeleuchtung schrieb: Negativevidenz war hier das Stichwort was mich weiter gebracht hat. Der Plan war, das Sozialamt bei der Klage vorlegen zu lassen, da ich davon ausgehe daß die das nicht können

Hinter dem Weisswurstäquator jedenfalls sieht man das anders. Dann schau dir mal den 4. Leitsatz aus dem unten verlinkten Urteil an.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid161252

(06-06-2016, 18:31)Badbeleuchtung schrieb: mal rein hypothetisch: Was wäre denn passiert, wenn ich diese erneute Aufforderung nicht bekommen hätte? Die Post soll ja gelegentlich auch schon mal so einen 'normalen' Brief(kein Einschreiben) verbummelt bzw falsch zugestellt haben...

Erst ordentliche Zustellung. Kommt Brief, kommt Rechtsmittel. Zustellbeweis muß m. W. Behörde erbringen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII - von Sixteen Tons - 06-06-2016, 19:29

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