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Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII
#11
(06-06-2016, 18:31)Badbeleuchtung schrieb: Bleibt also wohl nur, in den sauren Apfel zu beißen, Auskunft zu geben und dann fleißig und wie immer am letzten Tag der Frist den mit Sicherheit eintreffenden Zahlungsaufforderungen zu widersprechen.

Bei der Auskunft haben sich die Behörden enorme Rechte und Macht eingeräumt. Um dann auch tatsächlich Unterhalt geltend zu machen, müssen sie notgedrungen wieder vom SGB ins BGB zurück, Unterhaltzahlungen durchsetzen geht in deiner Situation nicht mehr so leicht. Da steht nicht nur die gerissene Unterhaltskette dazwischen, sondern auch eine Reihe anderere Schranken. Ich glaube zum Beispiel kaum, dass die Ex Kindesunterhalt zahlt. Also kannst du dein Einkommen nicht nur um den Kindesunterhalt bereinigen, sondern auch um einen Betreuungsbonus. Rückwirkend geht auch nichts. Gib die Auskunft und warte cool ab, was sie machen.

(06-06-2016, 18:31)Badbeleuchtung schrieb: Was wäre denn passiert, wenn ich diese erneute Aufforderung nicht bekommen hätte? Die Post soll ja gelegentlich auch schon mal so einen 'normalen' Brief(kein Einschreiben) verbummelt bzw falsch zugestellt haben...

Gilt trotzdem als zugestellt. Dein Pech.
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RE: Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII - von p__ - 06-06-2016, 20:44

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