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Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII
#13
(07-06-2016, 20:15)Badbeleuchtung schrieb: Was sind reell ansetzbare Summen/wo kann ich selbige finden? Bitte mehr Infos...

Da du den Kindesunterhalt komplett allein decken musst, steht dieser Betrag nicht für andere nachrangige Unterhaltsverpflichtungen zur Verfügung. Du kannst dein Einkommen also um diesen Betrag bereinigen. Der Betrag errechnet sich aus dem Mindestunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle plus Betreuungsbonus in Höhe von 0-100% des Mindesunterhalts. Bei Älteren Kindern gestehen einem die Richter meist weniger zu. Setze einfach mal 2x Mindestunterhalt pro Kind an und warte ab, was passiert.

Für Antworten gibts keinen Formularzwang. Du kannst Prosa schreiben oder Tabellen oder was du willst, die Informationen müssen aber vorhanden und belegt sein.
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RE: Auskunft Unterhalt mit Rechtswahrungsanzeige §94 SGB XII lange nach der Scheidung - von p__ - 07-06-2016, 22:00

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