26-06-2016, 01:20
Den Zustand zu lösen ist einfachet gesagt als getan
1 Sie hat den Aufenthaltstitel zur Personenfürsorge eines deutschen Kindes
Keinerlei Einkommen, Sie ist in Elternzeit, nicht verheiratet.
Da sagt die Ausländerbehörde NEIN !!
Lebensunterhalt für Sie und das nachziehende Thailändische Kind nicht gesichert.
2. Über bezahlbaren Wohnraum will ich garnicht erst reden.
1 Sie hat den Aufenthaltstitel zur Personenfürsorge eines deutschen Kindes
Keinerlei Einkommen, Sie ist in Elternzeit, nicht verheiratet.
Da sagt die Ausländerbehörde NEIN !!
Lebensunterhalt für Sie und das nachziehende Thailändische Kind nicht gesichert.
2. Über bezahlbaren Wohnraum will ich garnicht erst reden.