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Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt
#1
Guten Tag zusammen,

ich habe den folgenden Fall:

- Anwalt meiner Ex schreiben mich an und fordern von mir Auskunft über Einkommen und diverse andere Dinge (mietfreies Wohnen, Dauer des Zusammenlebens mit neuem Partner, etc.).
- Daraufhin fordere ich sie auf, mir die Gesetzesgrundlagen für die aufgelisteten Forderungen ihrerseits zu nennen.
- Es folgte kein weiterer Brief des Anwalts.

- Zwischenzeitlich hatte ich dann noch ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, bei dem ich ebenfalls zur Auskunft mittels Formular aufgefordert wurde.
- Ich habe ihnen meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen geschickt.

- Zuletzt bekam ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht bezüglich eines Antrags der Gegenseite (über den Anwalt) auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe und Antrag wegen Auskunftserteilung.

Nun frage ich mich, ob ich verpflichtet bin, nachdem ich dem Jugendamt gegenüber bereits Auskunft erteilt hatte, dem Anwalt ebenfalls auskunft zu erteilen. Denn in dem Schreiben vom JA steht, dass der Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf das Land (,bzw. den Landkreis) übergegangen ist.
Lohnt es sich, diesen Sachverhalt in einer Stellungnahme ans Amtsgericht zu kommunizieren um dem Antrag entgegen zu wirken, oder kann ich mir das sparen?


Danke und Gruß

Lupus
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Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt - von Lupus - 03-07-2016, 17:30

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