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Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt
#3
(03-07-2016, 17:30)Lupus schrieb: Nun frage ich mich, ob ich verpflichtet bin, nachdem ich dem Jugendamt gegenüber bereits Auskunft erteilt hatte, dem Anwalt ebenfalls auskunft zu erteilen. Denn in dem Schreiben vom JA steht, dass der Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf das Land (,bzw. den Landkreis) übergegangen ist.
Lohnt es sich, diesen Sachverhalt in einer Stellungnahme ans Amtsgericht zu kommunizieren um dem Antrag entgegen zu wirken, oder kann ich mir das sparen?

Klassischer Fehler: Handeln aus dem Gefühl heraus, ohne sich vorher kundig zu machen!

Ich empfehle die ausgiebige Lektüre dieser Seiten:

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

Zudem empfehle ich Dir DRINGEND, Dir einen kompetenten Anwalt zu nehmen, da Dein bisheriges Verhalten zeigt, daß Du nicht über das Wissen und die Erfahrung verfügst, Dich gegen die Forderungen der Gegenseite sinnvoll zu wehren!

Simon II
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Nachrichten in diesem Thema
Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt - von Lupus - 03-07-2016, 17:30
RE: Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt - von Simon ii - 04-07-2016, 10:55

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