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Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt
#5
Ist eben durch die Rechtslage nicht gedeckt. Es sind jetzt definitiv zwei Gläubiger. Geld in Höhe des Unterhaltsvorschusses geht zum Jugendamt, denn das Jugendamt hat sich den Anspruch bis zu dieser Höhe im Austausch gegen den Unterhaltsvorschuss gesichert. Unstrittige Standardsituation.

Was drüber geht, nämlich den Tabellenbetrag minus Unterhaltsvorschuss, darf die Ex geltend machen und sich dafür einen Anwalt nehmen. Oft läuft es so, dass sie auch eine Beistandschaft eingeht und dann macht der Jugendamtsbeistand alles, dann gibts nur einen Gläubiger, aber es ist Exchens freie Wahl, das auch anders zu machen. So wie hier.

Der Unterhaltspflichtige muss nicht zweimal Auskunft geben. Aber er muss die eine Auskunft auch der anderen Partei zugänglich machen. Entweder dieselben Unterlagen nochmal kopieren und zuschicken oder das Jugendamt ist so freundlich, kopiert und verschickt die Blätter an die andere Partei.

Unterlässt man es, beide Parteien zu "bedienen", riskiert man eine Klage. Ist ja nun auch passiert.

Unklar bleibt, was eigentlich das Ziel von Lupus ist. Wenn sowieso nur Schulden und kein Geld da ist und auch keins mehr kommt, ist eigentlich alles egal. Dann kann man sich zurücklehnen und amüsiert dem Gerichtsbrimborium zusehen. Die einzige, relativ ruhige Action findet später im Vollstreckungsrecht statt, darauf kann man sich vorbereiten. Wer dagegen den braven Unterhaltszahler spielen will, sollte schnellstmöglich die Auskunft der anderen Seite zugänglich machen und dann dem Rechtsschutzbedürfnis im VKH-Antrag widersprechen.
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Nachrichten in diesem Thema
Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt - von Lupus - 03-07-2016, 17:30
RE: Aukunftserteilung an Anwälte und Jugendamt - von p__ - 04-07-2016, 14:58

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