10-07-2016, 05:48
Bei mir war der letzte gemeinsame Wohnsitz ausschlaggebend für das anzuwendende Recht. Ich war der Meinung, das ich wählen konnte, dem wäre aber nur mit Einverständnis der Frau so gewesen. Man findet im I-Net übern Gockel auch ganz gute Erklärungen.
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