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Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt?
#1
Ich sehe mich mal wieder einem weiteren Verfahren ausgesetzt.

Die Alte hat mich im Namen meines Kindes durch ihren schlauen Anwalt auf eine ordentliche Erhöhung des Kindesunterhalts verklagt.

Ich zahle regelmäßig nach DDT wie ich es selbst ermittelt habe. Betrag ist auch tituliert.

Der Anwalt hat jetzt ganz heftige Ansprüche geltend gemacht, basierend auf fiktiven Einkünften und hat sämtliche Abzugsposten ignoriert. Für diesen Sinnlos-Antrag wurde auch noch Verfahrenskostenhilfe gewährt.

Jetzt zur Frage:

Antragsteller ist formal mein Kind. Nehmen wir mal an, das Verfahren endet irgendwann mit Beschluss, wobei dann z.B. 90% der Kosten der Antragsteller (= Kind) und 10 % ich zu tragen hätte.

Was bedeutet das effektiv? Gegen den Kindesunterhalt kann ich vermutlich mit meinen Kosten nicht aufrechnen; muss ich dem Kind dann das Sparbuch pfänden, weil die Alte einen Sinnlos-Antrag gestellt hat? Wäre so ein Kinder-Konto überhaupt pfändbar?

Kann ich irgendwie die Alte in die Haftung nehmen?

Der Verzicht auf Geltendmachung der Ansprüche meiner Anwaltskosten ist keine Lösung; irgendwie muss das der Alten weh tun, und wenn es indirekt durch das Kind ist.

Nur wie?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Wie erfolgt Kostentragung in Verfahren zum Kindesunterhalt? - von CheGuevara - 28-07-2016, 00:20

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