28-07-2016, 14:22
(28-07-2016, 10:57)Theo schrieb: Meine Güte: Er zahlt ja nur den niedrigen Unterhalt, der ja tituliert ist.
Die höheren Forderungen warden ja erst verhandelt, die zahlt er ja noch gar nicht.
Er zahlt den Unterhalt nach DDT. Wer sagt denn, dass der niedrig sei? Niedriger als die Wünsche der KM, zweifellos, aber das wird wohl in 99,8 % der Fälle wohl so sein. Ich jedenfalls habe noch nie von einer Mutter gehört, der Ex zahle viel zu viel.....
Aber wenn es zu einer neuen Verhandlung in Sachen Kindesunterhalt kommt (und darauf deutet ja die Gewährung von VKH hin), so besteht durchaus die Möglichkeit dass ein niedrigerer Unetrhaltsbetrag festgesetzt wird. Das wäre beileibe nicht das erste Mal.
CheGuevara hat danach gefragt, wie er der KM eins auswischen kann - eine Möglichkeit wäre, eben reduziert zu zahlen mit dem Hinweis auf das ausstehende Verfahren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1