23-09-2016, 23:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-09-2016, 23:58 von Gualterius.)
Ich kenne auch einen Fall, wo der Vater den Richtern erklärt, dass sie nicht nach dem Haager Abkommen, sondern nach Brüssel IIa arbeiten müssen, daher weiß ich das... Aber interessant, dass du das durchbekommen hast. Ich werde das mal weiterleiten und mich per PN melden. Du kannst Deutsch, Spanisch und Englisch, nehme ich an? Sonst?
In dem Brüssel II Abkommen steht dann wahrscheinlich drin, dass der Staat und die Rechtslage des Staates, in dem das Kind zuletzt gewohnt hat, zuständig ist?
In dem Brüssel II Abkommen steht dann wahrscheinlich drin, dass der Staat und die Rechtslage des Staates, in dem das Kind zuletzt gewohnt hat, zuständig ist?