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Wechselmodell
#2
Das Wechselmodell wird wie eine Umgangsregelung gestaltet, d.h. die Zeiten wann das Kind wo ist werden festgelegt. Beispiele im Downloadbereich.

Mangels Einklagbarkeit verlässt sich aber viel auf Absprachen, z.B. finanzielles. Leider kann alles gekippt werden, wenn der Ex ein Furz quer sitzt und sagt "keine Lust mehr aufs Wechselmodell" - die Richter applaudieren. Versuche, Grundlagen zu fixieren (z.B. gemeinsames Kinderkonto), aber regle nicht jedes Detail.
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Nachrichten in diesem Thema
Wechselmodell - von WolfgangB - 28-10-2016, 16:18
RE: Wechselmodell - von p__ - 28-10-2016, 20:14

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