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Mehrbedarf
#2
Du bist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, nicht dem Kindergarten. Schulbefreiend kann deshalb nur an das Kind gezahlt werden. Das wird vom betreuenden Elternteil vertreten.
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Mehrbedarf - von Nappo - 01-11-2016, 14:53
RE: Mehrbedarf - von p__ - 01-11-2016, 15:10

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