04-11-2016, 14:20
@p
O.k., das hatte ich so noch nicht gelesen...
Vorherige Verfahrenszüge:
AG Baden-Baden – Beschluss vom 8. März 2013 – 6 F 80/11
OLG Karlsruhe – Beschluss vom 1. Juni 2015 – 20 UF 63/13
Also, es handelt sich um den Fall 'Anayo', einem Staatsbürger aus Nigeria.
Dieser hatte mit einer verheirateten, dreifachen Mutter aus BaWü eine geschlechtliche Beziehung.
Aus dieser Beziehung sind Zwillinge entstanden, dunkler Hautfarbe.
Die Kinder sind heute wohl 10 Jahre alt.
Der juristische Vater und die Kindesmutter versuchen seit der Geburt der Zwillinge, den Umgang mit dem leiblichen Vater zu verhindern.
Bisher äußerst erfolgreich.
Nun ja, meiner Meinung hat der BGH nun klar und unmissverständlich ausgedrückt, dass psychische Probleme der KM als Grund nicht ausreichen werden, weiterhin erfolgreich Umgang zu vereiteln.
Da ich mich ja in ähnlicher Situation befinde, d,h., als leiblicher aber nicht juristischer Vater, finde ich das Urteil recht spannend.
Zumal vom BGH geurteilt.
Also, Psycho Macke als Verteidigungsstrategie fällt in Zukunft für solche Mütter flach, das kann wohl nach hinten losgehen.
Mein Umgangsverfahren ruht zur Zeit.
Diese Entscheidung des BGH werde ich jedoch zum Anlass nehmen, mal gründlich über den weiteren Fortgang nachzudenken.
O.k., das hatte ich so noch nicht gelesen...
Vorherige Verfahrenszüge:
AG Baden-Baden – Beschluss vom 8. März 2013 – 6 F 80/11
OLG Karlsruhe – Beschluss vom 1. Juni 2015 – 20 UF 63/13
Also, es handelt sich um den Fall 'Anayo', einem Staatsbürger aus Nigeria.
Dieser hatte mit einer verheirateten, dreifachen Mutter aus BaWü eine geschlechtliche Beziehung.
Aus dieser Beziehung sind Zwillinge entstanden, dunkler Hautfarbe.
Die Kinder sind heute wohl 10 Jahre alt.
Der juristische Vater und die Kindesmutter versuchen seit der Geburt der Zwillinge, den Umgang mit dem leiblichen Vater zu verhindern.
Bisher äußerst erfolgreich.
Nun ja, meiner Meinung hat der BGH nun klar und unmissverständlich ausgedrückt, dass psychische Probleme der KM als Grund nicht ausreichen werden, weiterhin erfolgreich Umgang zu vereiteln.
Da ich mich ja in ähnlicher Situation befinde, d,h., als leiblicher aber nicht juristischer Vater, finde ich das Urteil recht spannend.
Zumal vom BGH geurteilt.
Also, Psycho Macke als Verteidigungsstrategie fällt in Zukunft für solche Mütter flach, das kann wohl nach hinten losgehen.
Mein Umgangsverfahren ruht zur Zeit.
Diese Entscheidung des BGH werde ich jedoch zum Anlass nehmen, mal gründlich über den weiteren Fortgang nachzudenken.