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Neues Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung und Sachverständigenrecht
#4
Wenn dadurch Verfahren wirklich signifikant schneller gehen, wäre das zu begrüssen. Ob das in Praxis so sein wird, ist aber nicht raus, es gibt noch genügend weitere Tricks, um Verfahren zu verzögern. Wenn nun in vier Wochen statt in acht Wochen entschieden wird, ein Gutachten zu erstellen, das doch wieder ein Jahr dauert... wow...

Man kann dann in vier statt in acht Wochen gesagt bekommen, dass Umgangssabotage ganz böse sei und gleich darauf, dass dagegen aber leider nichts zu machen ist. Oder dass der Wunsch der Mutter, mit dem Kind wegzuziehen nun mal nicht zu verhindern sei, man habe schliesslich ein tolles Umgangsrecht.

Beim Unterhalt geltend machen flutschte es übrigens immer schon sehr schnell. Da war die Verfahrensdauer selten ein Problem. Obwohl ja die Gelder schon ab Rechtshängigkeit verteilt werden. Nur bei Abänderungsanträgen der Verpflichteten setzte die relativistische Zeitverzerrung der Juristen ein und alles deeeehnte sich in die Länge.

Die Rechtspflege hat sich familiäre Angelegeheiten unter den Nagel gerissen, hat sie weitgehend verrechtlicht. Es gibt heute beispielsweise fünf verschiedene Väterklassen mit unterschiedlich abgestuften Nicht-Rechten und Pflichten, alle vom Familienrecht erschaffen. Die Verfahrensdauer in ein paar dieser Bereiche ist gegen die übrigen juristischen Trampeleien in der Familie ein kleiner Faktor. Aber man muss sich wohl auch schon erfreut sein, wenn sich kleine Faktoren (vielleicht) ändern.
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RE: Neues Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung und Sachverständigenrecht - von p__ - 30-11-2016, 00:28

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