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Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an
#1
Hallo,
ich bin Knochenkarl. Das MM, hat mich erneut hier hingespühlt und ich habe hier seit 01/2015, still mitgelesen.
Ferner bin ich durch unmittelbaren rechtswidrigen Angriff, gegen mich un mein Eigentum, ebenfalls seit dieser Zeit, unter zu Hilfenahme der Executive, auf Grund falscher Beschuldigungen, aus meinem Haus zwangsentsorgt worden. Die KM lebt mit unseren 3 Kindern in dem Haus. Sämtliche Strafverfahren sind entweder direkt, odervor Gericht, ohne Auflagen, eingestellt, bzw mit Freispruch beendet. Umgang fand in 2 Jahren ca. 8-9 mal statt. Kinder sind mir nachhaltig entfremdet worden. Nun zu meiner Frage, die ich auch durch die Suchfunktion nicht beantwortet finde.
Wie einigen Mitlesern bekannt, haben meine zukünftige Exehefrau und ich,eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigt, unterschrieben.
Darin ist u.a., der Kindesunterhalt für 3 Kinder geregelt. Mindestsatz je Kind, nach Düsseldorfer Tabelle. Sie kassiert ebenfalls das Kindergeld und ich soll noch Steuern dafür zahlen. Pah! Sie wohnt in dem Haus, welches ich ihr überschrieben habe. (Wegen der Kinder). Unterhalt wird aus einem treuhändischem Topf bedient. Der wird in ca. 3-4 Jahren erschöpft sein. Umgang findet faktisch nicht statt. 8x in 2 Jahren Trennung.
Ich möchte die Scheidungsfolgenvereinbarung angreifen und ggf. von der Familienrichterin kassieren lassen. Grundbuch ist auch schon auf ihren Namen geändert.

Warum jetzt die doch von allen Parteien angreifen?

Ja, es kam noch schlimmer. Mit der Post.

Seht ihr da Chancen, die Scheidungsfolgenvereinbarung zu kassieren? Am besten gesamthaft. 

Bezüglich Anwalt. Einer musste bereits vor Gericht sein Mandat niederlegen, um einem Mandatsentzug zuvor zu kommen. Der Notargehört nicht zur Anwaltskanzlei, doch man kennt sich.
Mein neuer Rechtsanwalt hat sich aus dem bisherigen Geschehen rausgehalten.
Ich habe ihn auch noch nicht zu meinem Ansinnen, inkl. Kostennote befragt.
MeinemBemühen, mich kurz zu fassen, seit versichert. Danke.
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Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an - von knochenkarl - 31-01-2017, 17:22

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