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Nach Scheidung ins Ausland ziehen?
#15
@Sabrina:
Mein kleiner Sohn war 1,5 Jahre alt, als ich mich von seinem Vater getrennt habe. Der Große war damals 8. Jetzt sind die Beiden 7 Jahre älter... worauf ich stolz bin? Trotz der schweren Situation damals, den Kindern den Vater gelassen zu haben!
Unsere Kinder DÜRFEN Ihren Vater regelmäßig sehen. Sie DÜRFEN ihn lieben. Sie bekommen seit damals KEINEN Streit direkt mit!

Was hat dies damals an "Opfern" erfordert? Ich habe fast 2 Jahre lang KEINEN Unterhalt bekommen. Weder für die Kinder, noch für mich (hätte mir trotz ohne Trauschein bis zum 3. LJ des Kleinen zugestanden). Ich habe erst nach 2 Jahren den Gerichtsweg eingeschlagen und das in aller Stille. Dies habe ich getan, weil ich voll gearbeitet habe, eine Tagesmutter bezahlt UND keinen Unterhalt bekam. Die Kinder haben erneut nichts mitbekommen. Seitdem fließt Unterhalt für meine Jungs. Immer wieder mal holprig. Aber der Vater hat fast keine andere Wahl, denn es gibt keine/kaum Streitpunkte oder Druckmittel auf beiden Seiten.

Ich wünsche Dir, dass Du dich trotz der schlimmen Lage NICHT von Wut, Enttäuschung oder gar Hass leiten lässt. Schaue immer Euer Kind an und gehe mit diesem Gefühl in die Entscheidungen.

Viel Glück, Erfolg und Vertrauen.
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RE: Nach Scheidung ins Ausland ziehen? - von Umgangsvereitelung_wasnun - 14-03-2017, 08:43

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