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Familiendiebstahl nach § 247 StGB in der Praxis?
#3
Bei meinem früheren Partner hat die damalige Ex dies ebenfalls getan. Er konnte Belege erbringen, dass dies alles Zugewinn war. Bei der Scheidung und dem Vermögensausgleich wurde ihm die Hälfte, welche sie nicht rausrückte angerechnet als bereits bezahlter Ausgleich.
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RE: Familiendiebstahl nach § 247 StGB in der Praxis? - von Umgangsvereitelung_wasnun - 29-03-2017, 12:59

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