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Familiendiebstahl nach § 247 StGB in der Praxis?
#14
(31-03-2017, 22:37)Maestro schrieb: @Austriake: Guter Tipp, werde ich so aktenkundig machen.
Anzeige erstatten, Strafantrag stellen. Aktenzeichen erhalten und abheften.

Das kann man nicht nur persönlich mündlich bei der Polizei zu Protokoll geben, sondern vor allem auch persönlich schriftlich bei der Polizei gegen Empfangsbestätigung ein reichen, oder schriftlich online machen.
Das erspart einen eventuelle Diskussionen bei der Anzeigenaufnahme ob sie so einen Fall den überhaupt auf nehmen. Bei der persönlichen Anzeigenaufnahme erhält der der die Anzeige erstellt Berichten zu Folge kein Protokoll dessen was er bei der Anzeigenerstattung gesagt hat.

Daher ist es sicher nicht verkehrt es schriftlich ein zu reichen. Das vermeidet Übermittlungsfehler bei der Anzeigeerstattung und du kannst jederzeit nachlesen was du da mitgeteilt hast und was nicht. Das kann auch eigene Unklarheiten bei nach Monaten oder Jahren durchgeführten Befragungen deiner Person vorbeugen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Familiendiebstahl nach § 247 StGB in der Praxis? - von Bruno - 06-04-2017, 15:02

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