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Unterhaltsschulden unauslöschlich?
#3
Dürfte ich zum besseren Verständnis noch mal detailliert nachfragen?

Was sagt dieser Passus aus? Dass Unterhaltsschulden, die deshalb entstanden sind, weil der Unterhaltsschuldner diesen vorsätzlich pflichtwidrig nicht bezahlt hat, nicht unter die Restschuldbefreiung fallen?

Dies bedeutet doch dann, dass Unterhaltsschulden, die der Schuldner aus anderen Gründen, die weder vorsätzlich noch pflichtwidrig waren, nicht bezahlt werden konnten sehr wohl unter diese Restschuldbefreiung fallen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsschulden unauslöschlich? - von Austriake - 31-03-2017, 08:34

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