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Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang?
#4
Ich hatte es bislang so verstanden, dass wenn die unterhaltsberechtigte Noch- oder Ex-Ehegattin vom Unterhaltspflichtigen komplett geprellt wird, dass sie dann a) Ersatzleistungen von Behörde/Amt holen kann und b) eine Pfändung von Konto und Gehalt erwirken kann.

Spezialfall bei mir: SIE ist voraussichtlich die nächsten 4 Jahre nicht erwerbsfähig, wegen besonderer Betreuungssituation durch das Kind.
Selbst danach vermutlich nur halbtags.
Darum befürchte ich bzgl. Unterhalt das Schlimmste im Familiengericht...

Da die Exe ihre Situation vorsätzlich herbeigeführt hat, dies aber rechtlich nicht belegbar ist, werde ich mich strikt weigern sowohl Trennungs- als auch nachehelicher Unterhalt freiwillig zu bezahlen. Gefordert wird bereits per Anwaltsbrief...
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RE: Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang? - von Maestro - 05-04-2017, 14:02

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