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Gewöhnlicher Aufenthalt ?
#1
Hallo zusammen,

noch so ein Thema, zu dem ich nichts Genaues im Forum bisher gefunden habe.

Wann hat die Exe mitsamt Kind(ern) den sog. "gewöhnlichen Aufenthalt" begründet?

... und welche Mittel hat Mann um dies zu verhindern und zu verzögern? Huh

Solange dieser nicht gegeben ist, kann sie ja auch keine Gerichtsanträge einreichen und jede Gerichtsverhandlung müßte wegen Nicht-Zuständigkeit platzen.

OK, lacht mich aus - bin das naive Greenhorn mit seinen Ansichten  Big Grin  Also bitte schlaut mich auf.

Ich habe bald eine GV und will diesen Einwand vorbringen. In meinem konkreten Fall sind es jetzt knapp 8 Wochen seit dem eigenmächtigen Umzug und dem "Kinderklau".

Danke Euch!

Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von Maestro - 10-05-2017, 10:42
RE: Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von netlover - 11-05-2017, 10:01
RE: Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von Gualterius - 11-05-2017, 18:27
RE: Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von fragender - 15-05-2017, 08:17
RE: Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von neuleben - 16-05-2017, 15:11

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