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Gewöhnlicher Aufenthalt ?
#3
das oben ist alles richtig.

wenn du wirklich nichts gemacht hast, das kind bei dir zu behalten, könnte - nicht muß
es gegen dich ausgelegt werden. wie siehts mit homeoffice aus? mal überlegt?

wenn alles reißt - antrag stellen, daß BEIDE das abr haben, sich jedoch vertraglich auf
kindswohl zu konzentrieren und machtspiele zu vermeiden. das kann auch während des
termins erfolgen, dem richter den vorschlag machen, wenn er nicht abgeneigt ist. dann
kann er auch deinen vorschlag zur diskussion stellen und mit in den beschluß übernehmen.

auf jedenfall maximum umgang: 2 wochenenden von freitag 15 uhr oder 18 uhr bis
sonntag 18 uhr, meinetwegen auch 1 übernachtung von DIE auf MITW.

da muß du dann deine arbeit bisschen umstellen. wenn es zum wechselmodell kommt,
fällt kein KU an! TU - im gericht besprechen, wenn exe arbeiten kann - begrenzen auf
zeit.

bb
netlover
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Nachrichten in diesem Thema
Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von Maestro - 10-05-2017, 10:42
RE: Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von netlover - 11-05-2017, 10:01
RE: Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von Gualterius - 11-05-2017, 18:27
RE: Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von fragender - 15-05-2017, 08:17
RE: Gewöhnlicher Aufenthalt ? - von neuleben - 16-05-2017, 15:11

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