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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#72
(29-01-2015, 11:06)Theo schrieb: Meiner Ansicht nach wird diese Möglichkeit spätestens dann diskutiert werden, wenn einmal tatsächlich ein Samenspender auf Unterhalt verklagt wurde. Allerdings denke ich, dass der Fall auch eher sehr selten sein dürfte: Eine künstliche Befruchtung liegt kostenmäßig gut im fünfstelligen Bereich. Von daher dürften die Kunden solcher Kliniken eher gut situiert sein. Demgegenüber dürfte derjenige, der für 100 € in einem Klinikzimmer in einen Becher ejakuliert, nicht gerade zu dem Personenkreis zählen, der finanziell fähig ist, für ein Kind aufzukommen.

Zugegeben, nachfolgend ein konstruierter Fall:

Ein per Samenspende gezeugtes Kind wird geboren. Nach einigen Jahren, sagen wir mal sieben, hat Mama keinen Bock mehr auf Papa. Sie will ihn ''loswerden'', natürlich soll er keinerlei Rechte am Kind haben. Papa soll schlicht und ergreifend nicht mehr existent für's Kind sein.
Nichts einfacher als das. Nach neuester Rechtsprechung schiebt sie das Kind vor, erklagt sich im Namen des Kindes Auskunft, wer der leibliche Vater des Kindes ist. Der wird ihr dann genannt, und schon kann Mama in aller Seelenruhe im Namen des Kindes die juristische Vaterschaft von ihrem Ex anfechten und den leiblichen Vater in die Verantwortung zwingen! Hier greift nämlich die 2-jährige Anfechtungsfrist explizit nicht.
Das ist genau das Szenario was nun passieren kann, und irgendwann auch passieren wird. Denn ehrlich gesagt, ich glaube kaum, dass minderjährige Kinder solche Entschlüsse von allein fassen.
Auch bei dem BGH Urteil stehen meines Erachtens nach knallharte wirtschaftliche Abwägungen dahinter.
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RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 11:54
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