Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein
#10
(15-06-2017, 14:31)Sorino schrieb: Es wird nicht beschrieben zu welchem Umfang ich betreue. Lediglich wolle ich mich "stärker in der Betreuung einbringen", aber ich tue das bereits, steht nicht drin. Wie kann ich hier erreichen, dass meine Betreuung ins Protokoll aufgenommen wird?

Erst mal nur so viel: Genau das ist ein sehr wichtiger Steigbügel in die nächste Instanz. Du beantragst 100% Düsseldorfer Tabelle mit der Begründung, dass du in einem erhebliche Umfang die Kinder mitbetreust (Betreuungsmodell beschreiben, die 43% als berechnetes Fazit). Der Richter ignoriert das. Taucht nicht auf in Protokoll und nicht im Beschluss. Zack, Steilvorlage fürs OLG. Wichtige vorgebrachte (!) entscheidungsrelevante Tatsachen unbeachtet gelassen. Antrag beim OLG: Unterhalt ist neu zu berechnen unter unter Berücksichtigung dieser Prämisse.

Was lernen Anwälte eigentlich? Das hätte dir deiner längst erzählen müssen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein - von p__ - 15-06-2017, 17:25

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll JohnDoe2000 19 1.564 26-01-2024, 12:52
Letzter Beitrag: ArJa
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 1.816 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 3.636 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht masku 21 12.606 16-02-2019, 12:29
Letzter Beitrag: masku

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste