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Vater sagt "Dooferla" zu Ex - halbes Jahr Gefängnis
#1
Vorsicht mit Äusserungen gegenüber der Ex: http://www.infranken.de/regional/hassber...17,2775778

"Weil er in einer "emotional aufgewühlten Stimmung" (so Amtsrichterin Ilona Conver) seine Ex-Freundin als "Dooferla" und den Lebensgefährten ihrer Mutter als "kleinen Fettsack" beschimpft hatte, kassierte ein 37-Jähriger bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt eine saftige Geldstrafe von 2700 Euro." Das sind 180 Tagessätze, die er aber nichr bezahlen kann, er hat kein Einkommen. Das bedeutet 180 Tage Freiheitsstrafe.

Der Grund für die "Dooferla" (ist das überhaupt eine Beleidigung? Ich kenne dieses Wort nicht): "Dabei ging es wieder einmal um sein Umgangs- und Besuchsrecht als Vater. Mit aufgeregter Stimme schilderte der Angeklagte, dass er entgegen der familiengerichtlichen Regelung seine Tochter nicht treffen könne: Seit Ostern, stieß er aufgebracht hervor, habe er keine Möglichkeit mehr gehabt, sein Kind zu sehen."

De Richter belehrt ihn, das Umgangsrecht müsse er halt durchsetzen. Also aufpassen: Für "Dooferla" fahren Väter ein, das wird mit grösstmöglicher Härte geahndet. Umgangsverweigerung, was Missbrauch eines Kindes und Missachtung eines Urteils bedeutet? Keine Probleme.
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Vater sagt "Dooferla" zu Ex - halbes Jahr Gefängnis - von p__ - 26-07-2017, 18:19

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