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Trennung, Auszug von Ex, was nun ?
#22
(31-07-2017, 09:11)Ernesto45 schrieb: Heute ist der 31. des Monats. Gibt es da irgend welche Dinge bei denen es eine Rolle spielt ob ich diese noch diesen Monat an gehe oder erst im nächsten Monat ?
* Beantragung von Wohngeld ?
Meine Recherche hat zum Thema Wohngeld ergeben:
* Wohngeld (für Mieter) bzw. Lastenzuschuß (für Eigentümer) wird nur ab dem Monat bewilligt in dem dieses beantragt wurde.
Quelle: http://www.wohngeld.org/
* Solch ein Antrag kann zur Fristenwahrung auch formlos erfolgen.
Quelle: http://www.wohngeld.org/antrag.html

Sich ergebene Fragen:
* Hat der Bezug oder nicht Bezug von Wohngeld, bzw. dessen Höhe Einfluß auf die Bemessung und somit die Höhe des zu leistenden KUH?
* Hat der Bezug oder nicht Bezug von Wohngeld, bzw. dessen Höhe Einfluß auf die Bemessung und somit die Höhe des zu leistenden oder zu erhaltenen TUH oder nachehelichen UH?

Ich möchte vermeiden Dinge zu tun die bei mir Folgekosten erzeugen.
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RE: Trennung, Auszug von Ex, was nun ? - von Ernesto45 - 31-07-2017, 14:59
RE: Trennung, Auszug von Ex, was nun ? - von Mercedes_AMG - 31-07-2017, 13:16

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