31-07-2017, 14:59
(31-07-2017, 09:11)Ernesto45 schrieb: Heute ist der 31. des Monats. Gibt es da irgend welche Dinge bei denen es eine Rolle spielt ob ich diese noch diesen Monat an gehe oder erst im nächsten Monat ?Meine Recherche hat zum Thema Wohngeld ergeben:
* Beantragung von Wohngeld ?
* Wohngeld (für Mieter) bzw. Lastenzuschuß (für Eigentümer) wird nur ab dem Monat bewilligt in dem dieses beantragt wurde.
Quelle: http://www.wohngeld.org/
* Solch ein Antrag kann zur Fristenwahrung auch formlos erfolgen.
Quelle: http://www.wohngeld.org/antrag.html
Sich ergebene Fragen:
* Hat der Bezug oder nicht Bezug von Wohngeld, bzw. dessen Höhe Einfluß auf die Bemessung und somit die Höhe des zu leistenden KUH?
* Hat der Bezug oder nicht Bezug von Wohngeld, bzw. dessen Höhe Einfluß auf die Bemessung und somit die Höhe des zu leistenden oder zu erhaltenen TUH oder nachehelichen UH?
Ich möchte vermeiden Dinge zu tun die bei mir Folgekosten erzeugen.