18-11-2021, 18:55
Der EU-Austritt ändert nur den Weg, nicht den Inhalt. Und Massnahmen nach Artikel 16 auch nicht, die haben überhaupt nichts mit Unterhalt geltend machen oder vollstrecken zu tun.
Ab 1. Januar 2021 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für das Vereinigte Königreich. Vorher hatte die EG-Unterhaltsverordnung Vorrang vor dem Haager Unterhaltsübereinkommen, jetzt gehts wieder nach HUÜ.
Bei der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von Entscheidungen kann teilweise aber die EG-UntVO noch weiter Anwendung finden. Hier ist eine gute aktuelle Übersicht, wie das nun läuft:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Shared...onFile&v=6
Ab 1. Januar 2021 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für das Vereinigte Königreich. Vorher hatte die EG-Unterhaltsverordnung Vorrang vor dem Haager Unterhaltsübereinkommen, jetzt gehts wieder nach HUÜ.
Bei der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von Entscheidungen kann teilweise aber die EG-UntVO noch weiter Anwendung finden. Hier ist eine gute aktuelle Übersicht, wie das nun läuft:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Shared...onFile&v=6