22-04-2018, 18:24
@p
Der Rechtsanwalt verlangt eine Vermögensauskunft: Betrag 22.532,00 Euro. Als erstes wurde bemängelt das keine Forderungsaufstellung mitgeliefert wurde nur der Titel mit der Hauptforderung (ohne Erwähnung der Zinsen!) = 22.532,00 Euro.
1.Termin Vermögensauskunft wurde abgesagt.
Rechtsanwalt sendet die Forderungsaufstellung. Die Forderungsaufstellung besteht aus Hauptforderung + Zinsen = 22.532,00 . Da fällt dem OGV auf das die Zinsen gar nicht tituliert sind also nicht vollstreckungsfähig.
2.Termin Vermögensauskunft wurde abgesagt.
Seid dem habe ich nichts mehr gehört...
Ich hoffe es ist jetzt einigermaßen Verständlich.
Ich war bisher der gleichen Meinung wie Du § 288 BGB...
Der Rechtsanwalt verlangt eine Vermögensauskunft: Betrag 22.532,00 Euro. Als erstes wurde bemängelt das keine Forderungsaufstellung mitgeliefert wurde nur der Titel mit der Hauptforderung (ohne Erwähnung der Zinsen!) = 22.532,00 Euro.
1.Termin Vermögensauskunft wurde abgesagt.
Rechtsanwalt sendet die Forderungsaufstellung. Die Forderungsaufstellung besteht aus Hauptforderung + Zinsen = 22.532,00 . Da fällt dem OGV auf das die Zinsen gar nicht tituliert sind also nicht vollstreckungsfähig.
2.Termin Vermögensauskunft wurde abgesagt.
Seid dem habe ich nichts mehr gehört...
Ich hoffe es ist jetzt einigermaßen Verständlich.
Ich war bisher der gleichen Meinung wie Du § 288 BGB...