Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beschleunigungsrüge
#1
Bei uns gab es im Sommer einen OLG-Beschluss, der mir das ABR für den Sohn versagte, weil die Mutter die gleichberechtigte, paritätische Betreuung ablehnte… Zu diesem Beschluss habe ich eine Anhörungsrüge/Gegendarstellung an das OLG geschickt und schon zwei Mal schriftlich nach dem Sachstand der Bearbeitung gefragt. Keine Antwort. Was kann/soll ich machen? Beschleunigungsrüge nach § 155b FamFG? Was ist dabei zu beachten? Gibt es irgendwo eine Vorlagen, denn einen Anwalt kann ich mir nicht mehr leisten? Vielen Dank für jede Anregung. Würde der folgende Text ausreichen?

An das OLG … – Familiengericht – … In der Kindschaftssache betreffend das am … geborene Kind … erhebe ich … (Antragsteller) Beschleunigungsrüge gem. § 155b FamFG
Mit Schriftsatz vom … hat der Antragsteller eine Anhörungsrüge/Gegendarstellung zum Beschluss vom ... im o.g. Verfahren gem. § … in die Wege geleitet. Seit Einlegung dieser Anhörungsrüge/Gegendarstellung erfolgte vom OLG trotz mehrmaliger Nachfrage keine Reaktion. Hierbei handelt es sich um eine Kindschaftssache i.S.d. § 155 FamFG, die vorrangig und beschleunigt zu führen ist. Seit der Einleitung des Verfahrens sind mittlerweile ... Monate verstrichen, ohne dass eine Reaktion erfolgt ist. Damit wird das Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt geführt. … [...]
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Beschleunigungsrüge - von Onyx - 14-12-2017, 19:51
RE: Beschleunigungsrüge - von p__ - 14-12-2017, 21:02
RE: Beschleunigungsrüge - von Onyx - 14-12-2017, 23:06
RE: Beschleunigungsrüge - von kay - 15-12-2017, 10:08
RE: Beschleunigungsrüge - von p__ - 15-12-2017, 10:51
RE: Beschleunigungsrüge - von kay - 15-12-2017, 12:40
RE: Beschleunigungsrüge - von p__ - 15-12-2017, 12:49
RE: Beschleunigungsrüge - von Mercedes_AMG - 15-12-2017, 16:00
RE: Beschleunigungsrüge - von Onyx - 15-12-2017, 16:01
RE: Beschleunigungsrüge - von karlma - 15-12-2017, 17:34
Beschleunigungsrüge - von CheGuevara - 15-12-2017, 20:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste