Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Stuttgart 3.8.17: Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für Kindesunterhalt
#3
(21-12-2017, 14:45)Nappo schrieb: Wie kommt man oben auf einen SB von 1300 ? Wurde der gewürfelt ?

Steht so in der Düsseldorfer Tabelle. Notwendiger Eigenbedarf: 880/1080 EUR (nicht erwerbstätig / erwerbstätig)
Angemessener Eigenbedarf: 1300. Indem der angemessene Eigenbedarf zum Einsatz kommt, umschifft Mutti auch elegant das Problem, dass für Teilzeitarbeit nur ein Zwischenwert des notwendigen Selbstbehalts gegolten hätte. Diese Unterscheidung gibts beim angemessenen Eigenbedarf gar nicht.

Der interessante Part liegt in der Begründung für § 1607 BGB. Nur schade, dass der nicht noch vom BGH so betätigt wurde. Es würde auf alle Unterhaltspflichtigen passen, die unter dem angemessenen Eigenbedarf liegen, der betreuende Elternteil hingegen deutlich über Selbstbehalt bleibt. Ich fürchte nur, dass bei vertauschten Geschlechterrollen wie übliche alles gaaaanz anders gesehen wird.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Stuttgart 3.8.17: Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für Kindesunterhalt - von p__ - 21-12-2017, 14:57

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in temp. BG Sixteen Tons 19 21.761 05-11-2015, 19:46
Letzter Beitrag: the notorious iglu
  LSG Stuttgart, L 2 SO 2489/14: Kein TU verlangt, Erspartes weg: keine Sozialhilfe Sixteen Tons 5 6.462 28-01-2015, 13:42
Letzter Beitrag: Camper1955
  OLG Stuttgart 11 WF 161/12: Kindesunterhalt zahlen -> Aufstockungsunterhalt bekommen p__ 0 3.745 09-08-2012, 22:18
Letzter Beitrag: p__
  BVerfG vom 29.10.2009 Az 1 BvR 443/09: Keine Überspannung der Erwerbsobliegenheit p__ 4 6.993 16-01-2010, 14:05
Letzter Beitrag: Toter Hund

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste