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Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst...
#6
(10-01-2018, 00:54)Flo schrieb: Was soll dieser Umgangszettel, der ja noch nicht mal ein Umgangstitel ist, strategisch bewirken können? Wobei selbst ein Titel ist wertlos, weil er in der Praxis nicht - jedenfalls nicht effektiv genug - vollstreckt wird. Operativ hast du im Gerichtssaal zwar etwas erreicht, die Kindsmutter wird aber mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit nicht aufhören bzw. locker lassen den Kleinen zu manipulieren. Momentan ist er in einem sog. magischen Alter und die Manipulationen der Kindsmutter prallen noch relativ gut an ihm ab, bald aber nicht mehr. Auch ist die Frequenz und die Dauer des Umgangs nicht dazu geeignet die Bindung des Kindes zu dir hinreichend zu sichern. Was der Richter natürlich weiß, nur ist es ihm egal.

Bitte verstehe mich nicht falsch, denn ich möchte dein Tun nicht madig reden sondern ich halte es für aussichtslos. Ich hing selbst in diesem Wahnsinn fest - summa summarum 23 Gerichtsverfahren, zahlreiche begleitete Umgänge, weil die Kindsmutter keine Schikanen ausließ, Gewaltschutzverfahren, uvm. Auch in deinem Fall kann es als nächstes passieren, dass sie behauptet, du hättest sie beim Abholen des Kindes verprügelt. Dann wird ihr Anwalt ein Gewaltschutzverfahren initiieren und dem begleiteten Umgang, den sie ja will, steht nichts mehr im Weg. Und es gibt noch so viele andere Möglichkeiten, wie sie dich schikanieren kann.

Mein Rat ist, dass du dir genau überlegst, wie stark deine Bindung zum Kind ist und ob es dir jederzeit möglich ist aus einem überbordenden Wahnsinn aussteigen zu können. Ich hänge sehr stark an meinem Sohn, daher krieg ich ihn nicht aus meinem Kopf raus, allerdings hat das auch gute Gründe. Wenn es irgendwie möglich ist, schau, dass es bei dir nicht soweit kommt. Selbstverständlich gibt es natürlich auch Fälle, in denen nach einer richterlichen Umgangsregelung alles weitestgehend ruhig verläuft. Das wünsche ich dir.

Lieber Flo, vielen Dank für deinen Kommentar. Du scheinst gut informiert und hast offenbar auch schon einiges durchgemacht. Meine Rückmeldung zu deinem Beitrag:

1. Was ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen einem "Umgangszettel" und einem "Umgangstitel"? Und wie hast Du anhand meines Textes erkannt, dass es sich bei mir nur um einen "Umgangszettel" handelt?

2. Natürlich ist ein Gerichtsbeschluss eine Sache, das tatsächliche Verhalten der Mutter eine andere. Aber wenigstens hat das Urteil in meinem Fall dafür gesorgt, dass ich immerhin zwei Jahre relativ normalen Umgang mit dem Kleinen hatte und sich die Mutter etwas beruhigt hat (seit ein paar Wochen zwar wieder Eskalation, aber auch das wird wieder.) Und von daher war ich mit meiner Strategie zunächst ziemlich erfolgreich.

3. Ich halte mein Tun nicht für aussichtslos und außerdem geht es um einen der wichtigsten Menschen in meinem Leben. Wer da schon aufgibt, bevor er überhaupt anfängt zu kämpfen bekommt mein Verständnis nicht. Wobei ich dich grundsätzlich verstehen kann was die Resignation angeht. Du scheinst dies durchgemacht zu haben, das ist sehr schade. An dem Punkt bin ich allerdings noch nicht.

4. Falls sich manipulierende und kindsschädigende Verhalten der Mutter langfristig nicht ändert, werde ich wohl im Interesse des Kindes den Kontakt meiden. Ich könnte es schließlich kaum verantworten, wenn Junior durch seine psychotische Mutter irgendwann auch noch einen abkriegt.

Viele Grüße, P.
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