14-01-2018, 20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2018, 20:10 von CheGuevara.)
Da war Mama als Erziehungsverpflichtete äußerst erfolgreich!
1. Unterhalt sofort einstellen (du erhältst für Sohn keinen Unterhalt und kommst mit dessen Unterhalt Richtung Selbstbehalt) - soll die Alte erst mal klagen.
2. Fordere die Ex auf, die Einkommensverhältnisse offen zu legen. Bei ihr zählt nicht nur Einkommen sondern auch Wohnwert (was ist Mietwert des Hauses).
3. kümmere Dich um deinen Sohn - das ist wohl die einzige Person, die Du über die Runden bringen kannst.
Viel Kraft
Nachtrag:
Aufforderung die Einkommensverhältnisse offen zu legen ist der fristwahrende Eröffnungsschriftsatz, um Unterhalt geltend zu machen.
Da besteht noch kein Anwaltszwang aber ein Einwurfeinschreiben, das von einem Freund als Zeuge eingetütet und versandt wurde, sollte es schon sein!
1. Unterhalt sofort einstellen (du erhältst für Sohn keinen Unterhalt und kommst mit dessen Unterhalt Richtung Selbstbehalt) - soll die Alte erst mal klagen.
2. Fordere die Ex auf, die Einkommensverhältnisse offen zu legen. Bei ihr zählt nicht nur Einkommen sondern auch Wohnwert (was ist Mietwert des Hauses).
3. kümmere Dich um deinen Sohn - das ist wohl die einzige Person, die Du über die Runden bringen kannst.
Viel Kraft
Nachtrag:
Aufforderung die Einkommensverhältnisse offen zu legen ist der fristwahrende Eröffnungsschriftsatz, um Unterhalt geltend zu machen.
Da besteht noch kein Anwaltszwang aber ein Einwurfeinschreiben, das von einem Freund als Zeuge eingetütet und versandt wurde, sollte es schon sein!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)