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Auskunft JA
#4
(14-02-2018, 13:55)nachfrage schrieb: Im Juni 2017 die letzten 12 Gehaltsnachweise (Juni 2016 - Juni2017) und den Steuerbescheid 2015 abgegeben.
Davor war die Abfrage im Winter 2015 (bin leider nicht daheim um nachzulesen).
Normalerweise hat das immer gereicht.

Nun möchte das JA aber noch zusätzlich die Lohnsteuerbescheide 2016 (Im 1'ten Brief) und zusätlich 2017 (Im 2'ten Brief).
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen oder kann ich darauf verweisen das ich bereits ausreichende Belege zugesandt habe?

Wenn Du im Juni 2017 die Nachweise vorgelegt hast, so läuft eine 2-Jahres-Frist und sie können FRÜHESTENS für den Juli 2019 wieder Belege anfordern.

Es sei denn, Du verdienst mittlerweile soviel mehr, daß sich der KU um mindestens (!) 10% erhöhen würde.

Dann aber müssen sie Dir nachweisen, wieso sie diesen Verdacht haben, und außerdem wären dann auch die aktuellen Lohnbescheide fällig.

Fazit: Du bist mitnichten (!!!) verpflichtet, jetzt irgendwelche Nachweise vorzulegen!

Simon II
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Auskunft JA - von nachfrage - 14-02-2018, 13:12
RE: Auskunft JA - von fragender - 14-02-2018, 13:29
RE: Auskunft JA - von nachfrage - 14-02-2018, 13:55
RE: Auskunft JA - von Simon ii - 14-02-2018, 14:09
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RE: Auskunft JA - von nachfrage - 14-02-2018, 14:44
RE: Auskunft JA - von p__ - 14-02-2018, 14:52

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