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Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst
#8
1. Aufstockungsunterhalt ist der Begriff für den Zustand, wenn beide Ehepartner gearbeitet haben und der Unterhalt nur ein Ausgleich der unterschiedlichen Einkommenshöhen ist. Er ist also eine Spezialisierung der Begriffe Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Und die sind eine Spezialisierung des Begriffs Unterhalt.

2. Ja, das sollte von dir in dieser Form genannt werden, kann dann berücksichtigt werden, muss aber nicht.

3. Dem Kindesunterhalt kommt das erst ab der nächsten Auskunftserteilung zugute. Beim Ehegattenunterhalt ist die Lage nicht eindeutig.

4. Ein möglichst früher Scheidungstermin ist immer gut. Wie hoch der Trennungsunterhalt ist, bleibt egal.
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RE: Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt zuverdienst - von p__ - 18-06-2018, 14:06

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