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Schwarmwissen gefragt
#3
Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht. Fall nicht auf den uralten Fehler "Nachschulung eines Richters" rein. Dem Richter die aktuellen Erkenntnisse mitteilen, ihm die fehlende psychologische Schulung angedeihen lassen. Darauf regiert jeder dieser Robenstände allergisch. Denn schliesslich sind es ja die allergrössten Experten auf der Welt und jeder der mit anderen Erkenntnissen ankommt wird als jemand dastehen, der sagt: "Sie haben ja keine Ahnung, Herr Richter, zum Glück bin ich der Experte und bringe ihnen hier die brandneuen Gründe, wieso sie unbedingt so und so entscheiden müssen".

Beschlüsse vor anderen Gerichten sind auch nur begrenzt brauchbar. Man singt das hohe Lied vom Einzelfall. Einzelfahahahaaaalll! Tralitrala. Und dieses Lied führt letztlich immer nur dazu, dass der Richter völlig unpassende, vorvorgestrige Standardregelungen wie die eine Stunde pro Woche beschliessen kann, denn "Einzelfall" ist nichts weiter wie "ich brauch keine Begründung, denn alles richtet sich nach den Gestirnen".

Beim Gutachten stimme ich Austriake zu. Meiner Ansicht nach solltest du nur ein paar Beschlüsse vorbringen. Aber nur, wenn sie wirklich gut passen, vom Alter und der Situation des Kindes her. Dinge wie vielleicht das Brandenburgische OLG, Beschluss vom 29.12.2009, 10 UF 150/09.
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Schwarmwissen gefragt - von Erdhöhnchen - 27-02-2018, 13:24
RE: Schwarmwissen gefragt - von Austriake - 27-02-2018, 19:19
RE: Schwarmwissen gefragt - von p__ - 27-02-2018, 21:50
RE: Schwarmwissen gefragt - von IPAD3000 - 05-03-2018, 00:36
RE: Schwarmwissen gefragt - von HeinrichH - 05-03-2018, 14:01
RE: Schwarmwissen gefragt - von Mercedes_AMG - 06-03-2018, 09:23
RE: Schwarmwissen gefragt - von Erdhöhnchen - 07-03-2018, 12:52
RE: Schwarmwissen gefragt - von p__ - 07-03-2018, 12:58

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