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Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen
#4
(07-03-2018, 14:27)Austriake schrieb: Ich würde eine Gerichtsverhandlung provozieren/anstreben und gleich von Anfang an auf Verwirkung nach §1579 Abs.2 BGB gehen. Wenn die Ex schon einen neuen Stecher hat warum sollst du dann überhaupt Trennungsunterhalt zahlen?

Sie macht das auch sehr geschickt, betont immer so schön das er zwar bei ihnen schläft aber es nicht sein Wohnsitz ist..  Angry Angry Angry 
Man muss dazu sagen, die Trennung war vor 5 Monaten und wenn ihr mich fragt, war er schon 2 monate nach Trennung regelmäßig dort. Natürlich war er NICHT der Trennungsgrund sondern all MEINE fehler. Ihr kennt das ja. Zu allem Überfluß ist es der Fußballtrainer meines großen Sohnes, der mir schon am Ende der Beziehung ein Dorn im Auge war, aber ich bilde mir das ja nur ein mit meiner Eifersucht. So macht es natürlich richtig Spaß seinem Sohn beim Fußball zuzusehen, was ich eigentlich gerne tue...

(07-03-2018, 14:13)Simon ii schrieb: Diese Befürchtung teile ich zwar grundsätzlich, aber es geht um mehr.
Vielleicht ersteinmal eine grundsätzliche Beratung in Anspruch nehmen; ein guter Anwalt sagt Dir die Gefahren und Chancen.

Ja genau, dass ist meine Sorge. Momentan habe ich noch keinen Anwalt, ich war so naiv und dachte ich bekomme das irgendwie mit ihr geregelt... Die Erstberatung liegt halt mit Gebührenordnung ja schon bei ca. 200 Euro. Das sind also schon 5 Monate Unterhalt, wenn dann noch was für tatsächlichen Schriftverkehr und so drauf kommt wirds blöd. Das Trennungsjahr ist im November rum, also 8 Monate noch. Ich habe halt die Sorge dass es dann einfach übernommen wird als ehegattenunterhalt weil ich es ja die ganze Zeit auch schon gezahlt habe.
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RE: Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen - von B_____09 - 07-03-2018, 14:55

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