Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen?
#3
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort.

Das das Einkommen von dem Richter "ausgewürfelt" wird, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Das würde im extrem Fall ja bedeuten, er setzt mein letztes Gehalt meines Arbeitgebers als Grundlage an und ich muss (wobei ich derzeit   K E I N   Einkommen habe) Unterhalt bezahlen. Dadurch müsste ich natürlich noch einmal ein extra Darlehn aufnehmen und mich weiter verschulden, was dann dazu führen würde, dass wenn ich wieder arbeiten gehe und Unterhalt zahlen will, dieser Unterhalt (bzw. mein bereinigtes Nettoeinkommen) geringer ausfällt, da meine Schulden ja mit angerechnet werden. Oder sehe ich da was falsch?

Wenn ich kein Einkommen habe ( 0 EUR und nicht Hartz IV !!!) und meine Frau das Kind betreut, wäre dann theoretisch nicht meine Frau für mich unterhaltspflichtig (Trennungsunterhalt etc.)? Immerhin ist sie ausgezogen und hat unsere "Familie" in diese finanzielle Notlage gebracht!

Ja, meine Frau hat gegen meinen Willen unser Kind (8 Monate) mitgenommen! Hat diese Tatsache irgend welche Auswirkungen auf den Unterhalt?


Beste Grüße
Thomas
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen? - von ThomasM - 01-04-2018, 08:13

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis Absurdistan 143 139.939 20-11-2015, 20:48
Letzter Beitrag: Absurdistan

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste