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Gehaltserhöhung dem JA melden?
#8
(10-04-2018, 19:48)masku schrieb: Die letzte Auskunft musste ich im April 2017 geben und ein Titel besteht nicht.

Rein rechtlich mußt Du das nicht angeben.

Die Frage, die zu diskutieren wäre, ist, ob es nicht klug wäre, freiwillig den höheren Betrag zu zahlen:

Du kannst Dich wirklich (!) glücklich damit schätzen, daß Du keinen Titel hast, denn auf diesen hat das Kind einen rechtlichen Anspruch!

Wenn Du Dein Mehreinkommen verschweigst, besteht zumindest die Möglichkeit, daß die Gegenseite aus Rache zukünftig einen Titel verlangt - um den Du NICHT herumkommen würdest!

Ist die Gegenseite so gestrickt, daß das passieren könnte?

Simon II
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Gehaltserhöhung dem JA melden? - von masku - 10-04-2018, 19:48
RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - von masku - 10-04-2018, 20:04
RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - von p__ - 10-04-2018, 20:10
RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - von masku - 10-04-2018, 20:34
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RE: Gehaltserhöhung dem JA melden? - von Simon ii - 11-04-2018, 16:27

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