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Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit?
#4
Hallo Absurdistan,

das klingt ja fast wie bei mir. Warum aber kam vom "Amt" ein Schreiben das das mit der ElternZEIT nicht geht? Du meinst, dass Dir das Amt geschrieben hat, dass Du keinen Anspruch auf ElternGELD hast, oder? Ein Amt kann Dir doch nicht die Elternzeit absprechen, da diese doch mit dem Arbeitgeber vereinbart wird.

Danke auch auf den Verweis mit dem Wohngeldgesetz. Schön ist auch, dass da auch "Haushaltsmitglied" steht. Damit sollte mein Problem eigentlich klar sein. Wie und wo ist 1/3 definiert und muss dann auch das Kind bei mir übernachten (Exe stillt wohl noch)?
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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RE: Elterngeld für getrennt lebende Eltern mit 30% Betreuungszeit? - von ThomasM - 26-04-2018, 08:31

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