02-05-2018, 16:42
Wir hatten in dieser Form mehrfach erfolgreich die Einstellung erreicht:
Zitat:Sg Amtsperson,
hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom xxxx zugestellt am xxxxx
Widerspruch ein.
Begründung:
Seit dem xxxxx besteht eine gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung [oder andere Umgangsregelung]
......
Daraus ergibt sich seit dem 01.01.20XX eine regelmäßige Betreuung der Kinder ......... durch mich den Vater von mehr als einem Drittel des Monats.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.09.2016, AZ. 21 K 111.16 ist in diesem Fall kein Unterhaltsvorschuss zu gewähren, da keine Alleinerziehung vorliegt. Der o.g. Bescheid ist daher von Beginn an aufzuheben.
Hierüber erbitte ich rechtsmittelfähigen Bescheid.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #