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Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ?
#6
Meiner persönlichen Erfahrung nach macht es wenig Sinn, sich auf dieses Thema zu fokussieren. Meine Ex hat NACHWEISLICH das Gericht belogen und Schwarzarbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verheimlicht - die Staatsanwaltschaft (eine Frau!) hat sich glatt geweigert, ein Ermittlungsverfahren wegen §263 StGB Prozessbetrug überhaupt zu eröffnen. Beschwerde beim Oberstaatsanwalt blieb erfolglos - trotz hinreichender, vorgelegter Beweismittel.

Das Gericht wird grosszügig darüber hinwegsehen, dass deine Exe dich finanziell bescheisst. Schreib das Geld unter "Lehrgeld" ab und lass dich vasektomieren. Das ist die einzige sinnvolle Konsequenz aus dieser Erfahrung.

Und sorge dafür, dass die Kindsmutter nach diesen drei Jahren wieder arbeiten geht. Es gibt nämlich gewisse Umstände, die Trennungsunterhalt über diese drei Jahre hinaus rechtfertigen.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - von Austriake - 18-05-2018, 13:12

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