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BZ: Vor dem Familiengericht bleibt das Kindeswohl häufig auf der Strecke
#6
Ich habe eine krassschlimme Verweigerungshaltung auch einmal erleben müssen. Das mich liebende Kind das mich feierte wie Superman, rastete bei der Übergabe vollkommen aus. Aus dem Blickfeld der Mutter verschwunden klammerte es sich wie ein Äffchen an mir fest, erdrückend fest. Das ging an die Nieren. Meine Frage. Wie konnte das nur passieren?

Herr Schupelius. Ich erachte es als einen Logikansatz der es ihnen mal erklären könnte. Wenn Vater und Mutter noch zusammen leben, würde das Kind beim Vater dann auch nicht mitgehen wollen? Woher also, wenn denn nicht von der Mutter so inszeniert kommt eine plötzliche Verweigerungshaltung her? Tick Tack, Tick Tack, Tick Tack ... Ich mein es ernst!

Mein Wunsch an die Gerichte. Zieht euch dieses Mütterpack nicht nur näher ran, bindet sie euch endlich auf die Brust. Urteilt aus, dass wenn das jetzt nicht klappt, das Kind bei ihr weg ist. Das müsste eure Antwort sein, denn es reicht verdammt noch mal. Greift endlich durch und zwar in die einzig richtige Richtung. Wetten es gibt keine Probleme mehr bei der Übergabe und mithin weniger Kindeswohlgefährdung. Und ja, wir hätten mit einem Schlag auch ein neues Werteverständnis das die Gesellschaft hier auch mal wieder besser miteinander klar kommen ließe.
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RE: BZ: Vor dem Familiengericht bleibt das Kindeswohl häufig auf der Strecke - von Pombat - 25-07-2018, 11:53

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